Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

 

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und Lukas Scholz (nachfolgend DJ LSR) abgeschlossen wird. 

 

2 . Angebot

 

a) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. 

b) Die Angebotsfrist beträgt in der Regel 10 Tage.

 

3 . Vertragsabschluss

 

a) Der Auftrag kommt verbindlich zustande, wenn der Kunde persönlich, per Telefon oder per E-Mail den Buchungswunsch äußert.  

b) Bei jeder Buchung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung mit allen vereinbarten Leistungen per E-Mail. 

 

 

4 . Widerruf und Rücktritt vom Vertrag

 

a) Der Kunde kann als Verbraucher/Privatperson den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

b) Ein kostenloser Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist nicht möglich.

Im Falle einer Stornierung sind 80% des vereinbarten Gesamtbetrags zu zahlen. Sollte der volle Rechnungsbetrag bereits überwiesen worden sein, werden 20 % zurück erstattet.

c) Sollte der gebuchte Termin aufgrund von Corona etc. vom Kunden nicht wahrgenommen werden können wird versucht einen zeitnahen Ersatztermin zu finden. Sollte DJ LSR aber an den gewünschten Ersatzterminen eine Buchung haben, so stehen ihm trotzdem 80% der Gesamtkosten als Ausfallsentschädigung zu.

 

  

5 . Preise und Zahlungsbedingungen 

 

a) Alle Preise verstehen sich in EUR.  Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung. Es sei denn zukünftige Preisänderungen sind auf der Website ausgeschrieben.

b) Der Gesamtbetrag der vereinbarten Gage ist spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin per Vorabberweisung zu begleichen. Jede weitere Spielstunde wird mit € 70 berechnet. In Sonderfällen kann auch eine Zahlung auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel vereinbart werden.

c) Sollte die Gage nicht bis zum genannten Zeitpunkt überwiesen worden sein, steht es DJ LSR frei den Vertrag zu widerrufen und seine Leistung nicht auszuführen. 

 

 

 

6 . Leistungserfüllung

 

a) Die Leistungserfüllung durch DJ LSR als Discjockey umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik (auch Hintergrundmusik) im vereinbarten Zeitraum. 

b) Die Leistungserbringung umfasst zudem die Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie den Abtransport von Ton- und Lichttechnik am vereinbarten Veranstaltungsort - falls gebucht.

c) Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Aufbauzeit beträgt ca. 3 Stunden; die Abbauzeit ca. 1 Stunde. Die genannten Zeiten gelten für Musik- und Lichtanlagen bis ca. 100 Personen. 

d) Die Discjockey-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJs. Sollte der DJ auf Kundenwunsch früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen,

so wird diese Zeit mit einem Stundensatz von € 70 je weitere angefangene Stunde berechnet.

e) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

f) Bei bereits vorhandener Musik- und/oder Lichttechnik in der Location wird keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage übernommen. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von DJ LSR installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen wird nicht gehaftet.

g) Sollte DJ LSR aufgrund einer Erkrankung/Verletzung nicht in der Lage sein, die gebuchte Leistung auszuführen wird er sich um einen gleichwertigen Ersatz kümmern. Sollte dies auch nicht gelingen erhält der Kunde die vereinbarte Gage im vollem Umfang zurückerstattet.

 

7 . Pflichten des Kunden

 

a) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Technik (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selbst entstehen.

b) Bei jeder Buchung ohne Technik ist ein Tisch o.ä. bereitzustellen, so dass die entsprechende Zuspieltechnik (Mischpult) problemlos darauf Platz findet. Die Ablagefläche sollte neben der Zuspieltechnik außerdem Platz für einen Laptop bieten.

c) Der Kunde hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Bei dem angebotenen Technik Setup reichen zwei einzeln abgesicherte Steckdosen (230V) aus. Hier dürfen keine weiteren Geräte, die viel Strom verbrauchen (z.B. Kühlschränke, Heizplatten) angeschlossen sein. Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst unmittelbarer Umgebung des DJ-Pultes vorhanden sein. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom (Überspannung, Spannungsabfall etc.) an den von DJ LSR installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe.

 

  

8 . Anlieferung, Abtransport

 

a) Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für einen PKW bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.

b) Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und  ein problemloses Ein- und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Kunden vor Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen. DJ LSR ist in diesem Fall berechtigt, Kosten für einen Mehraufwand zu verlangen.

 

 

 

9 . Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

 

Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DJ LSR und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. 

 

Stand: Februar 2024